21 Feb AHV-Zweigstelle Churwalden
Das AHV-Rentenalter erreichen im Jahr 2023:
Frauen mit Jahrgang 1959
Männer mit Jahrgang 1958
Die Anmeldung zum Bezug einer Altersrente sollte 3 – 4 Monate vor Erreichen des Rentenanspruchs bei der Ausgleichskasse, wo Sie zuletzt AHV-Beiträge entrichtet haben, eingereicht werden. Bezieht ein Ehepartner bereits eine Rente, ist die Anmeldung des Ehepartners der neu das AHV-Alter erreicht, derjenigen Kasse einzureichen, die bereits eine Rente auszahlt.
Eine persönliche Anmeldung ist für den Rentenbezug erforderlich.
Bewohnerinnen und Bewohner von Churwalden können Anmeldeformulare bei der Gemeindeverwaltung beziehen oder unter www.sva.gr.ch – Online-Schalter ausdrucken. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Jürg Urban Schmid unter
Tel. 081 382 00 10, oder gemeinde@churwalden.ch gerne zur Verfügung.