Bericht „Überprüfung Kontrollmechanismen Rabiosa Energie“ von lic. iur. Andy Kollegger

Der Gemeindevorstand, als Aufsichtsorgan der Rabiosa Energie, hat bei der Fa. e-projects, lic. iur. Andy Kollegger, einen Untersuchungsbericht betr. Stromtarife 2023 in Auftrag gegeben. Dieser kommt zu folgenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen:

1. Schlussfolgerungen:

Die bisherige Beschaffungsstrategie hatte seine Berechtigung und sorgte in der Vergangenheit für preisliche Vorteile;

Die «missglückte» Beschaffung für 2023 basiert auf einer Mischung aus Fehleinschätzung (Marktpreisentwicklung) sowie unglücklichen, aber beeinflussbaren (Festhalten an kurzfristigen Beschaffungsintervallen) und unglücklichen, aber unbeeinflussbaren (Marktversagen) Umständen;

Das Risiko betreffend überhöhte Einkaufspreise und/oder Marktversagen war in letzter Konsequenz zu wenig aufgearbeitet und nicht – wie bei Börsengeschäften angebracht – abgesichert;

Es stellt sich die Frage, ob die Unternehmung vom Lieferanten/Dienstleister in genügendem Masse auf die Marktrisiken hingewiesen wurde (Aufklärungspflicht);

Es stellt sich auch die Frage, ob aus dem nichterfolgten Angebot im Juli 2022 nicht eine Haftung des Vorlieferanten resultiert;

Es ist keine Verletzung der Aufsichtspflicht zu erkennen;

Die Kommunikation war offen, ehrlich, zeitnah und sachgerecht. Sie kann als vorbildlich bezeichnet werden.

2. Empfehlungen:

Die Eigentümerstrategie sei hinsichtlich der Zielerreichung jährlich zu überprüfen und -wie im Dokument vorgesehen – periodisch zu aktualisieren;

Die Beschaffungsstrategie sei, mit einem besonderen Augenmerk auf die Erhöhung der Eigenproduktion bzw. der Beteiligungen, ganzheitlich zu betrachten und die sich daraus ergebenden Risiken seien – allenfalls mit Auswirkungen auf die Gewinnablieferung – konkret abzusichern;

Bei der Beschaffung sollte der Fokus verstärkt auf die Endkunden gerichtet sein;

Die Rolle des Vorlieferanten im Zusammenhang mit der im Sommer 2022 «missglückten» Beschaffung der 3. Tranche und des Restprofils für 2023 sei hinsichtlich einer allfälligen Haftungsfrage aufzuarbeiten.»

Der Gemeindevorstand hat den Bericht an seiner Sitzung vom 8. Dezember 2022 zur Kenntnis genommen und die vorstehenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen gleichentags der Gemeindeversammlung zur Kenntnis gebracht. Er wird die Empfehlungen umgehend umsetzen resp. dafür sorgen, dass sie umgehend umgesetzt werden.

Gemeindevorstand Churwalden