Einleitung Beitragsverfahren für Erneuerung Cartschinsweg

An der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2022 wurde über die etappenweise Erneuerung des gesamten Cartschinsweg ab der Dorfstrasse bis zum Anschluss Brambrüeschstrasse informiert. Im Anschluss hat die Stimmbevölkerung den entsprechenden Kredit für die erste Bauetappe (Abschnitt Abzweigung Pazonjaweg bis Parzelle Nr. 30485) beschlossen. Für dieses Erneuerungsprojekt wird gestützt auf Art. 63 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) und Art. 22 ff. der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) ein Beitragsverfahren durchgeführt

Anlässlich der Sitzung vom 6. April 2023 hat der Gemeindevorstand seine Absicht kundgetan,

  1. für die etappenweise Erneuerung des gesamten Cartschinsweg ein Beitragsverfahren einzuleiten;
  2. das beitragspflichtige Gebiet gemäss dem Situationsplan 1:1‘000 „Perimeterverfahren Cartschinsweg, Beizugsgebiet“ festzulegen;
  3. die öffentliche Interessenz auf 40% und die private Interessenz auf 60% festzulegen.

Folgende Unterlagen werden ab dem 14. April 2023 für 30 Tage auf der Gemeinde zur Einsicht aufliegen: Situationsplan 1:1‘000 Beizugsgebiet, Schreiben an Grundeigentümer mit Erläuterungen zum Beitragsverfahren

Während der öffentlichen Auflage kann beim Gemeindevorstand Churwalden gegen die beabsichtigte Einleitung des Verfahrens, gegen den vorgesehenen Beitragsperimeter sowie gegen den Anteil der öffentlichen und privaten Interessenz Einsprache erhoben werden.

Der Gemeindevorstand

Beizugsgebiet
Cartschinsweg Einleitungsverfahren Infoschreiben Anwohner
Publikation Einleitungsabsicht Cartschinsweg