29 Jul Einleitung Beitragsverfahren für Sanierung Jochwäg, 3. Etappe
Gestützt auf den Entscheid der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2021 resp. dem 21. Juni 2022 beabsichtigt der Gemeindevorstand, in den Jahren 2022 und 2023 die 3. Etappe der Sanierung des Jochwägs zu realisieren. Hierfür wird gestützt auf Art. 60 ff. des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) und Art. 22 ff. der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) ein Beitragsverfahren durchgeführt.
Anlässlich seiner Sitzung vom 10. Februar 2022 hat der Gemeindevorstand seine Absicht kundgetan,
- für die 3. Etappe der Sanierung des Jochwägs in Churwalden (Erneuerung Oberbau, Asphaltbelag sowie sämtliche Werkleitungen) ein Beitragsverfahren einzuleiten;
- das beitragspflichtige Gebiet gemäss dem Situationsplan 1:3‘000 „Beizugsgebiet Jochwäg 3. Etappe“ festzulegen;
- die öffentliche und private Interessenz wie folgt festzulegen:.
a. öffentliche Interessenz: 60%
b. private Interessenz: 40%
Dieser Einleitungsbeschluss wird ab dem 29.07.2022 zusammen mit dem Situationsplan 1:3‘000 „Beizugsgebiet Jochwäg 3. Etappe“ während 30 Tagen auf der Gemeinde zur Einsicht aufliegen. Die Unterlagen sind zudem unten einsehbar.
Während der öffentlichen Auflage kann beim Gemeindevorstand Churwalden gegen die beabsichtigte Einleitung des Verfahrens, gegen den vorgesehenen Beitragsperimeter sowie gegen den Anteil der öffentlichen und privaten Interessenz Einsprache erhoben werden.
Beizugsgebiet Jochwäg Einleitung Perimeterverfahren
Schreiben an Grundeigentümer
Publikation Einleitung Beitragsverfahren Jochwäg
Gemeindevorstand, 29.07.2022