Gemeinde Churwalden – Beschwerdeauflage Ortsplanung Brambrüeschbahn (mit UVB)

In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des kant. Raumplanungsgesetzes (KRG) findet die Beschwerdeauflage für die von der Gemeindeversammlung Churwalden am 8. Dezember 2022 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung statt. Gleichzeitig wird der Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) zur Einsichtnahme gemäss Art. 15 der eidgenössischen Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung öffentlich aufgelegt.

Gegenstand: Teilrevision Brambrüeschbahn

Auflageakten:
– Genereller Erschliessungsplan, Bergstation Brambrüesch 1:500

Grundlagen:
– Planungs- und Mitwirkungsbericht
– Erläuternder Bericht inkl. Beilagen mit Umweltverträglichkeitsbericht (UVB)

Auflagefrist: 16. Dezember 2022 bis 14. Januar 2023 (30 Tage)

Auflageort/-zeit: Bauamt während den Öffnungszeiten

Änderungen nach öffentlicher Auflage / Gemeindeversammlung:
– Keine

Planungsbeschwerden:
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können gegen die Ortsplanung innert der Auflagefrist (30 Tage) bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde erheben.

Stellungnahme zu UVB:
Schriftliche Stellungnahme zum UVB können während der Auflagefrist dem kantonalen Amt für Raumentwicklung Graubünden, Grabenstrasse 1, 7000 Chur, eingereicht werden.

Umweltorganisationen:
Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden ihre Beteiligung am Verfahren innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.

Hinweis:
Das Projekt der Ersatz-Zubringeranlage bedingt ebenfalls Anpassungen in der Nutzungsplanung Chur. Sämtliche Unterlagen liegen vom 16. Dezember 2022 bis 14. Januar 2023 öffentlich auf (siehe separate Publikationen).

Churwalden, den 16. Dezember 2022
Der Gemeindevorstand