Zählung leerstehende Wohnungen per 1. Juni 2023

Weite Kreise der Wirtschaft, der Bauwirtschaft und der Konjunkturforschung benötigen detaillierte Informationen über die Entwicklung des Immobilienmarktes der gesamten Schweiz. Die Gemeinden führen deshalb für das Bundesamt für Statistik jährlich die Zählung der leerstehenden Wohnungen und Häuser in den Gemeinden durch. Gemäss Bundesstatistikgesetz ist die Mitarbeit an der Zählung für die Eigentümer/innen sowie Liegenschaftsverwaltungen obligatorisch.

Als Leerwohnungen im Sinne dieser Zählung gelten Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am 1. Juni 2023 unbesetzt, aber bewohnbar sind und die zur dauernden Miete von mindestens 3 Monaten oder zum Kauf angeboten werden. Mitzuzählen sind Ferien-oder Zweitwohnungen und -häuser, sofern sie zur Dauermiete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf ausgeschrieben sind.

Wir bitten Eigentümer/innen und Verwaltungen, uns bis 5. Juni 2023 mitzuteilen, welche Wohnobjekte am Stichtag leer standen. Meldungen bitte via Tel. 081 382 00 27 oder E-Mail an tamara.insalata@churwalden.ch.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Bauamt Churwalden