Allgemeinverfügung über die Videoüberwachung der ökologischen Entsorgungsanlage Parzutt in der Gemeinde ab 11.01.2026

1. Sachverhalt

  1. In der Gemeinde Churwalden ist im Gebiet Parzutt seit Herbst 2019 die ökologische Entsorgungsanlag in Betrieb.
  2. Aufgrund von illegalen Entsorgungen wird gestützt auf die Allgemeinverfügung vom 11.12.2020 die Entsorgungsanlage mit Videokameras überwacht und zu diesem Zweck ein Reglement erlassen, welches die Überwachungsmassnahme, deren Betrieb und die Verwendung der Videoaufnahmen für fünf Jahre detailliert regelt.
  3. Die Überwachungsmassnahme hat Wirkung gezeigt. Es wurde weniger Material illegal entsorgt. Um weiterhin die illegale Entsorgung zu verhindern, soll die ökologische Entsorgungsanlage Parzutt für weitere 5 Jahre mit Videokameras überwacht werden.

2. Erwägungen

  1. Gemäss Art. 44 des kommunalen Erschliessungs- und Gebührengesetzes (EGG) ist der Verursacher von Siedlungsabfällen, Kleinmengen von Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen verpflichtet, diese Abfälle zu sammeln und sie den Abfallsammelstellen der Gemeinde zuzuführen. Abfälle sind getrennt zu entsorgen und die an den Abfallsammelstellen gekennzeichneten Entsorgungsarten sind zu beachten.
  2. Die Entsorgung der Abfälle ist gebührenpflichtig. Gemäss Art. 54 EGG werden für Kehricht, Sperrgut und einzelne separat gesammelte Abfälle Mengengebühren erhoben. Die Abfälle werden durch die vom Verursacher erworbenen Gebinde und Plomben gekennzeichnet.
  3. Wer gegen diese Entsorgungspflichten verstösst, wird gestützt auf Art. 64 EGG mit einer Busse bestraft.
  4. Gemäss Art. 3a kantonales Datenschutzgesetz (KDSG) kann der öffentliche und öffentlich zugängliche Raum mit Bildübermittlungs- und Bildaufzeichnungsgeräten zur Personenidentifikation überwacht werden, sofern die öffentliche Sicherheit und Ordnung konkret gefährdet ist und dies zum Schutz von öffentlichen Zwecken dienenden Gebäuden oder deren Benutzerinnen und Benutzern erforderlich ist.
  5. Nachdem der kommunale Werkdienst wiederholt feststellen musste, dass unbekannte Personen illegal, d. h. ohne die offiziellen Kehrichtgebinde zu verwenden, Abfall deponiert haben und dass gebührenpflichtiges Sperrgut ausserhalb der Betriebszeiten der Anlage abgeladen wurde, hat sich die Einführung der Videoüberwachung zwischenzeitlich bewährt. Die Bedingungen hierfür sind gemäss dem kantonalen Datenschutzgesetz erfüllt: Die öffentliche Ordnung wird mit dieser Massnahme gesichert. Auch ist der Schutz des Gebäudes weiterhin sichergestellt. Andernfalls müsste damit gerechnet werden, dass Abfallmengen ohne Beachtung der gesetzlichen und betrieblichen Vorgaben willkürlich bei der Ablage deponiert werden.
  6. Die Videoüberwachung dient somit der Verhinderung von Sachbeschädigungen und Vandalenakten. Dank dieser Überwachungsmassnahme sollen groben Sachbeschädigungen, erheblichen Verunreinigungen sowie Verstössen gegen die kommunalen Abfallentsorgungsbestimmungen verhindert und geahndet werden können. Die Personenidentifikation ermöglicht es dem Gemeindevorstand, fehlbare Personen zu verzeigen und zu büssen.
  7. Um die Abfallverursacher auf die Videoüberwachung aufmerksam zu machen, sind bei der Entsorgungsanlage Parzutt an den offiziellen Zugängen ausserhalb des Überwachungsperimeters gut sichtbare Hinweistafeln mit der Aufschrift „Videoüberwachung“ angebracht. Damit soll präventiv bewirkt werden, dass die Abfallentsorgung gesetzmässig erfolgt.
  8. Die Standorte und die Aufnahmebereiche der Videokameras ergeben sich aus der Skizze, welcher der Verfügung beiliegt und integrierender Bestandteil derselben ist.
  9. Die Videoaufzeichnungen dürfen nur für die Beweiserhebung von Sachverhalten benutzt werden, die Grundlage für zivilrechtliche Ansprüche oder strafrechtliche Verfolgung bilden können. Die Aufnahmen sind regelmässig zu löschen und Einsichtnahme in die Videos ist nur der Leitung der Werkbetriebe und dem Gemeindepräsidium gestattet. Alles Weitere regelt das Reglement über die Videoüberwachung der ökologischen Entsorgungsanlage Parzutt des Gemeindevorstandes.

3. Verfügung

  1. Die ökologische Entsorgungsanlage Parzutt wird gestützt auf Art. 3a des kantonalen Datenschutzgesetzes ab 11.01.2026 für weiter 5 Jahre mit Videokameras überwacht.
  2. Die Standorte und die Aufnahmebereiche der Videokameras ergeben sich aus der Skizze, welche der Verfügung beiliegt und integrierender Bestandteil derselben ist.
  3. Der Betrieb der Überwachungsanlage und die Verwendung des Datenmaterials richten sich nach dem Reglement über die Videoüberwachung der ökologischen Entsorgungsanlage Parzutt des Gemeindevorstandes.
  4. Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb einer Frist von 30 Tagen seit der Publikation beim Gemeindevorstand Churwalden, Rathaus, 7075 Churwalden, Einsprache erhoben werden.
  5. Die vorliegende Verfügung wird in den amtlichen Publikationsorganen der Gemeinde Churwalden veröffentlicht. Das Reglement über die Videoüberwachung inklusive Skizze ist auf der Gemeindewebsite einsehbar. Zusätzlich sind alle Unterlagen auf dem Gemeindebauamt öffentlich aufgelegt.

Karin Niederberger                               Dario Friedli
Gemeindepräsidentin                          Gemeindeschreiber