ABSTIMMUNGEN & WAHLEN

Stimmrecht Kanton und Bund

Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die am Abstimmungstag das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Stimmregister der Gemeinde eingetragen sind. Einziger Ausschlussgrund bildet die Entmündigung wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche im Sinne von Art. 369 ZGB.

Eidgenössische und Kantonale Abstimmungsdaten 2024

03. März 2024
09. Juni 2024
22. September 2024
24. November 2024

Stimmrecht Gemeinde

Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die am Abstimmungstag das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und als Niedergelassene in der Gemeinde wohnen. Einziger Ausschlussgrund bildet die Entmündigung wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche im Sinne von Art. 369 ZGB.

Urnenöffnungszeiten Rathaus Churwalden

Sonntag

09.00 – 09.30

Gemeindeversammlungen

Die Gemeindeversammlungen beginnen jeweils um 20.00 Uhr. Die Daten wurden wie folgt festgelegt:

Dienstag, 20. Juni 2023 (Jahresrechnung)

Donnerstag, 07. Dezember 2023 (Budget)