ABGABEN

Gebühren

Detaillierte Informationen zu den Wasser-, Abwasser- und Abfallgebühren sind im Erschliessungs- und Gebührengesetz sowie der Verordnung zum Erschliessungs- und Gebührengesetz zu entnehmen.

Tourismus

Jeder Gast in der Gemeinde Churwalden unterliegt der Gästeabgabepflicht.
Einer Tourismusförderungsabgabe unterliegen Gesellschaften mit oder ohne juristische Persönlichkeit und selbständig erwerbende Personen, sofern sich der Sitz oder die tatsächliche Verwaltung der Gesellschaft bzw. der steuerrechtliche Wohnsitz oder Aufenthalt der selbständig erwerbenden Personen in der Gemeinde Churwalden befindet.

 

Details zur Gäste- und Tourismusförderungsabgabe finden Sie im Gesetz und den Ausführungsbestimmungen.