Auflageort: Bauamt Churwalden, Rathaus, 7075 Churwalden Öffentliche Auflage: 15.05.2026 – 04.06.2026 Öffentlich-rechtliche Einsprachen sind bis zum 04.06.2026 schriftlich und begründet an den Gemeindevorstand Churwalden einzureichen. Bauherrschaft: Rudolf Lipp AG, Veia pro Mulegn 2, 7450 Tiefencastel Bauobjekt: Erstellung von drei Aussenparkplätzen (ungedeckt) entlang der Dorfstrasse, Parz. 30869, Hauptstrasse 42, 7074 Malix, Wohnzone 2 Bauherrschaft: Roncoletta Kurt, Scarneraweg 12, 7074 Malix; Vertretung: Brüesch AG, Hauptstrasse 115, 7075 Churwalden Bauobjekt: Wohnhaus (Geb.-Nr. 1-113A): Ersatz Ölheizung durch Sole- Wasser- Wärmepumpe mit zwei Erdwärmesonden, Parz. 30477, Scarneraweg 12, 7074 Malix, Wohnzone 2 Gesuch für koordinationsbedürftige Zusatzbewilligungen (Art. 88 KRG / Art. 52 KRVO) -  GVG Gesuch für eine feuerpolizeiliche Bewilligung...

Das bereinigte Grundbuch für das ehemalige Gemeindegebiet Malix (Pläne für das Grundbuch Nrn. 41 bis 61, 4956, 4965 und Teil von 4958) ist im Sinne von Art. 147b Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (BR 210.100) in Verbindung mit Art. 18 der Verordnung über das Grundbuch im Kanton Graubünden (BR 217.100) bis am 15. Juli 2026 beim Grundbuchamt Valbella öffentlich aufgelegt. Einsichtnahmen in das bereinigte Grundbuch beim Grundbuchamt Valbella können auf Voranmeldung erfolgen (Tel. Nr. 081 385 80 80; E-Mail: info@grundbuchamt-valbella.ch). Allfällige Einsprachen gegen das bereinigte Grundbuch sind schriftlich und begründet innert der Auflagefrist beim Grundbuchamt Valbella, Voa Principala 9, 7077...

Die Gemeindeverwaltung Churwalden schliesst am Mittwoch vor Auffahrt, 13. Mai 2026 um 17.00 Uhr und bleibt am Donnerstag, 14. Mai sowie am Freitag, 15. Mai 2026 geschlossen. Wir bitten Sie um Kenntnisnahme und wünschen Ihnen sonnige Auffahrtstage. Gemeindeverwaltung Churwalden ...

Auflageort: Bauamt Churwalden, Rathaus, 7075 ChurwaldenÖffentliche Auflage: 01.05.2026 – 21.05.2026Öffentlich-rechtliche Einsprachen sind bis zum 21.05.2026 schriftlich und begründet an den Gemeindevorstand Churwalden einzureichen. Bauherrschaft: Lenzerheide Bergbahnen AG, Voa Principala 80, 7078 Lenzerheide, Vertretung: Christoph Sauter Architekten AG, Rabengasse 10, 7000 ChurBauobjekt: Hotel Bestzeit (Geb.-Nr. 2-231), Umbau/Umnutzung in Personalzimmer, Parz.-Nr. 10469, Oberbergstrasse 20, Wohnzone 3 Koordinationsbedürftige Zusatzbewilligungen (Art. 88 KRG / Art. 52 KRVO):-       Gesuch für eine feuerpolizeiliche Bewilligung (GVG)-       Gesuch Ersatzbeitrag für nicht zu erstellende Pflichtschutzplätze (AMZ) Bauherrschaft: Martin Niedermair, Schlössliweg 1, 7074 Malix, Vertretung: Jarmo Wieland Architekten GmbH, Oberdorfstrasse 10, 8001 ZürichBauobjekt: Umbau/Sanierung Wohnhaus (Geb. Nr. 1-177) und Stall (Geb. Nr. 1-177-A) mit...

Auflageort: Bauamt Churwalden, Rathaus, 7075 Churwalden Öffentliche Auflage: 24.04.2026 – 18.05.2026 Öffentlich-rechtliche Einsprachen sind bis zum 18.05.2026 schriftlich und begründet an den Gemeindevorstand Churwalden einzureichen. Bauherrschaft: Peter Philipp, Prätschliweg 15, 7000 Chur; Grundeigentümerschaft: Margreth Wieland, Riedwäg 19, 7075 Churwalden; Vertretung: Gredig Walser Architekten AG, Tittwiesenstrasse 61, 7000 Chur Bauobjekt: Neubau Kanalisationsleitung im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau eines Mehrfamilienhauses auf der Parzelle Nr. 21019, Parz. 20415, Riedwäg, 7075 Churwalden, Landwirtschaftszone Gesuch für koordinationsbedürftige Zusatzbewilligungen (Art. 88 KRG / Art. 52 KRVO) - BAB Hauptformular - BAB Formular C Bauherrschaft: Gemeinde Churwalden, Hauptstrasse 101, 7075 Churwalden Bauobjekt: Erstellung Naturstrasse Bärenalp, Parz. 31041/21002, Bärenalp, 7075 Churwalden,...

In letzter Zeit wurde festgestellt, dass in unserer Gemeinde wiederholt Grüngut (z. B. Rasenschnitt, Laub, Äste oder Gartenabfälle) widerrechtlich in der freien Natur (z.B. im oder am Waldrand) deponiert wird. Wir weisen darauf hin, dass solche Ablagerungen unzulässig sind. Gemäss Umweltschutzgesetzgebung sind Abfälle umweltverträglich zu entsorgen und dürfen nur in bewilligten Anlagen abgelagert werden. Zudem stellt das Deponieren von Abfällen im Wald eine Beeinträchtigung des Waldes im Sinne der Waldgesetzgebung dar. Auch Grüngut gilt rechtlich als Abfall. Gemäss Art. 44 des Erschliessungs- und Gebührengesetz der Gemeinde Churwalden (EGG) sind Verursacher von Siedlungsabfällen, Kleinmengen von Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen im Sinne...

Pflichten der Hundehaltung beachten Hunde sind so zu halten, dass sie Menschen und Tiere nicht gefährden oder belästigen und fremdes Eigentum nicht beschädigen. Insbesondere fühlen sich die Mitmenschen belästigt durch Hundegebell (Lärm), Anfälle durch nicht angeleinte Hunde und das unsachgemässe entsorgen des Hundekots. Sackspender sachgerecht bedienen Wir bitten Sie, den Hundekot in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern/ Robidogstationen fachgerecht zu entsorgen. Für den Hundekot stellt die Gemeinde ein ganzes Netzwerk von Hundekotentsorgungsstellen zur Verfügung. Diese werden regelmässig geleert. An den Stationen sind zudem Hundekotsäcke verfügbar. Diejenigen Behälter mit Sackspender sind jedoch sachgerecht zu bedienen. Beim Abreissen der Säcke ist darauf zu achten,...

Gemeindevorstandsmitglied Franz Burtscher hat auf Ende 2026 seine Demission als Gemeindevorstandsmitglied eingereicht. Folglich ist gestützt auf Art. 11 der Gemeindeverfassung eine Ersatzwahl durchzuführen. Die Wahl durch die Urnengemeinde erfolgt voraussichtlich am 27. September 2026. Wählbar sind stimmberechtigte Personen, welche spätestens zum Zeitpunkt ihrer Wahlen ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben. Dieser ist während der gesamten Amtsdauer beizubehalten. Das weitere Vorgehen in Bezug auf diese Ersatzwahl wird im Juni bekanntgegeben. Gemeindevorstand Churwalden ...

Das Betreten und Befahren von landwirtschaftlich genutztem Land ist gestützt auf Art. 7 des Flur-, Weide- und Alpgesetzes der Gemeinde Churwalden während der Vegetationszeit vom 15. April bis 10. Oktober für Unberechtigte untersagt. Wir appellieren speziell an die Hundebesitzer, keine Gegenstände in die Wiesen zu werfen und das Apportieren mit ihrem Liebling zu unterlassen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Landwirtschaftskommission Churwalden ...