26 Jul Feuerwerk in der Gemeinde Churwalden
Aus Rücksicht auf unsere Bewohner/-innen und Feriengäste sowie zum Schutz unserer Haus- und Wildtiere ist das das Abfeuern von Feuerwerken möglichst zu unterlassen. Es wird gebeten, sich auf nicht lärmverursachendes Bodenfeuerwerk zu beschränken. Das Abfeuern von Feuerwerken in Waldesnähe ist gänzlich zu unterlassen. Das Aufsteigen lassen von Himmelslaternen ist im Kanton Graubünden verboten. Für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme danken wir und wünschen Ihnen einen schönen Nationalfeiertag! Gemeinde Churwalden ...