Gemeinden: Vaz/Obervaz und Churwalden Gesuchstellerin: Lenzerheide Bergbahnen AG, Via Principala 80, 7078 Lenzerheide Gegenstand: Bau und Betrieb einer 4er-Sesselbahn von Rungg nach Stätzertäli, Beschäftigungsanlage und Ersatzanlage der bestehenden Sesselbahn aus dem Jahr 1994. Förderleistung von 1'800 P/h (Endausbau), Beschäftigungsanlage, ersetzt die bestehende Sesselbahn aus dem Jahr 1994 auf derselben Linienführung. Bestehende Infrastrukturen (Garagierungs- und Talstationsgebäude, Streckenfundamente, Untergeschoss Bergstation) der bestehenden Sesselbahn werden weiterverwendet. Talstation Rungg: 1'660.20 m.ü.M.Bergstation Stätzertäli: 2'101.40 m.ü.M. Ausführung der Stationen: Talstation: Umlenkspannstation, Kompaktstation, Weiterverwendung der bestehenden Garagierungshalle für die Sessel. Materialisierung Garagierung: Stahl/Blechfassade; sämtliche seilbahntechnisch erforderlichen Einrichtungen. Bergstation: Antriebsstation, Kompaktstation, Weiterverwendung Untergeschoss de rbestehenden Station (Leistungsraum und Traforaum); sämtliche seilbahntechnisch erforderlichen Einrichtungen. Weitere Angaben: Fahrzeuge:...

Beim Speichersee Heidbüel auf dem Gemeindegebiet Churwalden (GR) wurde am Dienstag Vormittag ein ungewollter Wasseraustritt entdeckt. In der Folge leiteten die Bergbahnen Lenzerheide AG umgehend die Seeentleerung ein. Fachpersonen, verantwortliche Personen der Gemeinde Churwalden sowie die Stauanlagenaufsicht des Kantons waren für eine Lagebeurteilung vor Ort. Die Ursache des Wasseraustritts ist noch nicht bekannt und Gegenstand von weiteren Abklärungen. Mit dem Absenken des Seepegels und vorsorglichen Sicherungsmassnahmen an der Austrittsstelle konnte der Wasseraustritt reduziert werden. Es bestand zu keiner Zeit eine Gefährdung für Personen. Die Wander- und Bikewege zwischen Heidbüel und Churwalden wurden aufgrund der Seeentleerung vorsorgliche gesperrt. Für weitere Informationen wenden Sie sich...

Die Regierung des Kantons Graubünden hat am 25.04.2023 mit Beschluss Nr. 347/2023 gestützt auf Art. 49 des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) die von der Gemeindeversammlung am 11.05.2021 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung genehmigt. Gegenstand:      Teilrevision «Alpina, Parpan», Churwalden Auflageakten:    - Teilrevision Baugesetz (Art. 16 Zonenschema, Art. 34b Hotelzone C)                             - Zonenplan 1:1000; Hotel Alpina, Parpan                             - Genereller Gestaltungsplan 1:1000; Hotel Alpina, Parpan                             - Vorschriften zum Generellen Gestaltungsplan; Hotel Alpina, Parpan                             - Genereller Erschliessungsplan 1:1000; Hotel Alpina, Parpan Grundlagen:       Planungs- und Mitwirkungsbericht inkl. Beilagen Die genehmigten Planungsmittel und der vollständige Genehmigungsbeschluss liegen beim Bauamt Churwalden auf und können eingesehen werden. Der...

Die Regierung des Kantons Graubünden hat am 04.04.2023 mit Beschluss Nr. 245/2023 gestützt auf Art. 49 des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) die von der Gemeindeversammlung am 08.12.2022 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung genehmigt. Gegenstand:      Teilrevision «Brambrüeschbahn», Churwalden Auflageakten:    Genereller Erschliessungsplan, Bergstation Brambrüesch 1:500 Grundlagen:       Planungs- und Mitwirkungsbericht Erläuternder Bericht inkl. Beilagen mit Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) Die genehmigten Planungsmittel und der vollständige Genehmigungsbeschluss liegen beim Bauamt Churwalden auf und können eingesehen werden. Der Gemeindevorstand ...

Das Gesundheitsamt Graubünden hat in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Churwalden Alkohol- und Tabaktestkäufe durchgeführt. Ausgeführt wurden die Testkäufe im Februar 2023 durch das Blaue Kreuz Graubünden zusammen mit der Jugendarbeit Churwalden. Von den geprüften Verkaufsstellen haben sich 5 von 11 Betriebe gesetzeskonform verhalten und den Jugendlichen die verlangten alkoholischen Getränke nicht verkauft. Beim Verkauf der Tabakwaren haben sich 7 von 8 Verkaufsstellen an die gesetzlichen Vorgaben gehalten. Hauptziel dieser Testkäufe ist es, die Betriebe für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu sensibilisieren. Die fehlbaren Betriebe wurden schriftlich aufgefordert, in Ihrem Betrieb die notwendigen Schritte zur Einhaltung der geltenden Jugendschutzbestimmungen einzuleiten. Gemeinde Churwalden ...

Informationen zum Thema Wolf finden Sie in den nachfolgenden Merkblättern: Leben im Wolfsgebiet Wolf - Verhaltensregeln ...

In Anwendung von Art. 13 der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) findet die zweite öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich einer Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Churwalden statt. Gegenstand: Teilrevision Ortsplanung im Bereich Siedlung Auflageakten:Teilrevision BaugesetzZonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:2000 Malix/Brambrüesch/SpinaZonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:2000 ChurwaldenZonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:2000 Parpan/Stettli/Unter em TschuggaZonenplan 1:2000 Passugg/Kreuz/Lax/Oberhus-Patnia-EggaGenereller Erschliessungsplan 1:2000 Verkehr MalixGenereller Erschliessungsplan 1:2000 Verkehr ChurwaldenGenereller Erschliessungsplan 1:2000 Ver- und Entsorgung Brambrüesch Grundlagen:Planungs- und Mitwirkungsbericht Auflagefrist: 31. März bis 1. Mai 2023 (30 Tage) Auflageort / -zeit: Bauamt während den Öffnungszeiten. Sämtliche Auflageakten können zudem hier auf der Homepage eingesehen werden. Vorschläge und EinwendungenWährend der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich und...

Derzeit ist in der Gemeinde Churwalden eine vom Gemeindevorstand am 6. Dezember 2018 erlassene und am 20. August 2020 verlängerte Planungszone betreffend die Revision der Ortsplanung in Kraft. Gestützt auf Art. 21 des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) hat der Gemeindevorstand an seiner Sitzung vom 12.12.2022 beschlossen, die Planungszone wie folgt bis am 11.01.2024 zu verlängern. Zweck der PlanungszoneDie Planungszone dient insbesondere folgenden Zwecken: a) Überprüfung und Anpassung der Bauzonen (Wohn-, Misch- und Zentrumszonen) entsprechend den Vorgaben von Art. 15 Abs. 1 und 2 RPG sowie des am 20. März 2018 beschlossenen kantonalen Richtplans- Siedlung (KRIP-S). b) Umsetzung der weiteren Vorgaben von Art....