Die Meldepflicht für Vermieter ist im Gesetz über die Einwohnerregister (Einwohnerregistergesetz, ERG) geregelt. Art. 15 1 Liegenschaftsverwaltungen, Vermietende und andere Logisgebende haben der Gemeinde die Mietenden und Logisnehmenden, welche sich niederlassen oder mindestens während 90 aufeinanderfolgender Tage oder 90 Tagen innerhalb eines Jahres aufhalten werden, innert 14 Tagen ab deren Zuzug zu melden. 2 Ebenso sind Weg- und Umzüge zu melden. Dies gilt auch für Umzüge innerhalb derselben Liegenschaft. Gemeindeverwaltung Churwalden ...

Orientierung der GrundeigentümerInnen Das Bewertungsbüro Chur wird während der Sommermonate bis voraussichtlich Ende Oktober sämtliche Gebäude ausserhalb der Bauzone von aussen besichtigen. Die Besichtigungen dienen der Wertermittlung im Rahmen der Bewertung der jeweiligen Grundstücke. Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Amt für Immobilienbewertung, Bewertungsbüro Chur, Hartbertstrasse 10, 7001 Chur, Tel. 081 257 38 83, gerne zur Verfügung. Im Juli 2026                                                 Gemeindeverwaltung Churwalden ...

Gemäss Beschluss vom 24.06.2026 beabsichtigt der Gemeindevorstand für das Gebiet Pradafänz das Quartierplanverfahren einzuleiten. Gestützt auf Art. 53 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) und Art. 16 ff. der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) wird diese Absicht wie folgt bekanntgegeben. 1. Das Quartierplangebiet umfasst die Parzellen Nr. 20103 und 21254 sowie teilweise 20355 und 20107 des Grundbuches Churwalden.2. Der Plan mit der vorgesehenen Abgrenzung des Quartierplangebietes kann beim Bauamt Churwalden eingesehen werden und ist auf der Internetseite der Gemeinde Churwalden unter der Rubrik «News» verfügbar.3. Die Quartierplanung bezweckt:- Gestaltungsplanung- Erschliessungsplanung- Grenzbereinigung und Landumlegung- Grundsätze für die Verteilung der Planungs- und Erschliessungskosten4. Einsprachen gegen die beabsichtigte...

Gemäss Art. 15 des Gesetzes über das Friedhof- und Bestattungswesen der Gemeinde Churwalden dauert die Grabesruhe mindestens 20 Jahre. Folgende Gräber auf dem Friedhof Churwalden werden per 31. Dezember 2026 aufgehoben: Cornelia Luzzi-Huwyler1971 - 2004Christian Bernhard1943 - 2004Eva Gantenbein-Brasser1923 - 2002Erich Mangott1935 - 2003Lorenz Livers-Janssen1922 - 2004 Die Angehörigen der Verstorbenen haben für die Entfernung der Grabmäler, Pflanzen usw. selber zu sorgen. Werden die Gräber bis 31. Dezember 2026 nicht geräumt, verfügt die Gemeinde über die nicht entfernten Gegenstände. Gemeindeverwaltung Churwalden ...

Der Gemeindevorstand hat das von der Gemeindeversammlung am 04.12.2025 erlassene Polizeigesetz zusammen mit der Polizeiverordnung per 01.07.2026 in Kraft gesetzt. Die Bevölkerung wird hiermit zusammenfassend insbesondere auf folgende ausgesuchte Bestimmungen aufmerksam gemacht. Details dazu und die weiteren Bestimmungen sind aus dem Polizeigesetzes und der Polizeiverordnung (inkl. Anhänge A-C) zu entnehmen. Diese sind ab sofort unter (www.churwalden.ch/gesetze/) einsehbar. Feuerwerke Es gilt ein absolutes Feuerwerksverbot (Boden- und Luftfeuerwerk). Es können keine Ausnahmen erteilt werden. Leinenpflicht Innerhalb des Siedlungsgebietes und innerhalb von Wildruhe- und Wildschutzzonen müssen Hunde an der Leine geführt werden. Drohnen Die Verwendung von und das Überfliegen mit Multikoptern, sogenannten Drohnen, und anderen Flugmodellen...

In letzter Zeit wurde festgestellt, dass in unserer Gemeinde wiederholt Grüngut (z. B. Rasenschnitt, Laub, Äste oder Gartenabfälle) widerrechtlich in der freien Natur (z.B. im oder am Waldrand) deponiert wird. Wir weisen darauf hin, dass solche Ablagerungen unzulässig sind. Gemäss Umweltschutzgesetzgebung sind Abfälle umweltverträglich zu entsorgen und dürfen nur in bewilligten Anlagen abgelagert werden. Zudem stellt das Deponieren von Abfällen im Wald eine Beeinträchtigung des Waldes im Sinne der Waldgesetzgebung dar. Auch Grüngut gilt rechtlich als Abfall. Gemäss Art. 44 des Erschliessungs- und Gebührengesetz der Gemeinde Churwalden (EGG) sind Verursacher von Siedlungsabfällen, Kleinmengen von Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen im Sinne...

Fördere Bienen und tausche mitTausche deine gebietsfremden Sträucher gegen heimische Sträucher. So förderst du die heimische Insekten- und Vogelwelt in deinem Garten. WieEs ist ganz einfach: Die Bevölkerung ist eingeladen, gebietsfremde Sträucher wie Sommerflieder, Kirschlorbeer, Forsythie, Seidiger Hartriegel, Fächer-Zwergmispel, Runzelblättriger Schneeball und Thuja aus ihren Gärten gegen heimische Arten einzutauschen. Bei Abgabe von gebietsfremden Sträuchern gibt es dafür je einen heimischen Strauch. Aus einem Sortiment von heimischen Sträuchern kann eine Wunschliste zusammengestellt werden. So können bis zu maximal 10 Tauschsträucher kostenlos bezogen werden. Ab dem 11. Strauch kostet eine Pflanze dann CHF 5. Weitere Informationen zur Tauschaktion sind im Flyer zu finden.Die...

Die Gemeinde Churwalden beabsichtigt folgende Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet einzuführen: Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder (Sig. 2.14) Zusatztafel: Land- und forstwirtschaftliche Fahrten sowie Zubringerdienst gestattet Churwalden, Waldstrasse Runcalier, ab Verzweigung V720.03 Tschiertschenstrasse,      Koordinaten: 2761913 1188289 Mit dieser Massnahme soll das unnötige Befahren der Gemeindestrasse unterbunden und Störungen des Wildlebensraumes minimiert werden. Zudem wurde die Gemeinde im Rahmen der Genehmigung des Projektes «Erschliessung Runcalier» durch die Regierung verpflichtet, die erstellten Waldstrassen und Maschinenwege für unberechtigten Motorfahrzeugverkehr zu sperren. Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig am 12.03.2026 von der Kantonspolizei gestützt auf Art. 7 Abs. 2 EGzSVG genehmigt. Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsanordnung können innerhalb...

Private Schutzbauten wie Zivilschutzanlagen oder Schutzräume dürfen ausserhalb ihres eigentlichen Zwecks zivil genutzt werden (z. B. als Vereinslokal, Jugendtreff, Lager oder Unterkunft), sofern die Personensicherheit gewährleistet ist. Für die zivile Nutzung gelten sinngemäss die Brandschutzvorschriften der VKF. Wesentliche Anforderungen sind: •          Ausreichende und klar geführte Fluchtwege ins Freie •          Fluchtröhren und Notausstiege gelten nicht als reguläre Fluchtwege •          Ab mehr als 100 Personen: zwei unabhängige Fluchtwege •          Panzertüren in Fluchtwegen müssen offengehalten werden •          Keine leicht brennbaren Materialien, Dekorationen nur schwerbrennbar gemäss Brandschutzklassen Regelung. •          Sicherheitsbeleuchtung und Rettungszeichen sind erforderlich •          Ab 50 Personen: Brandmeldeanlage oder dauernde Brandwache •          Geeignete Handfeuerlöscher sind bereitzustellen Die maximale Belegung richtet sich primär nach...

Die letzte Durchbewertung der überbauten Grundstücke auf dem Gemeindegebiet Churwalden fand im Jahre 2016 statt. Das Bewertungsbüro Chur beginnt ab 1. April 2026 mit der 5. Durchbewertung in der Gemeinde Churwalden. Mit Ausnahme der nach 1. April 2023 bewerteten Objekten erfolgt die Revision aller überbauten Grundstücke. Die Bewertungen werden den aktuellen Marktverhältnissen angepasst. Die Mitwirkung der Eigentümerinnen und Eigentümer im Verfahren ist sehr wichtig, weil nicht in jedem Fall eine Besichtigung erfolgt. Wir bitten Sie deshalb, den Fragebogen, den Sie vor der Revisionsbewertung erhalten, vollständig beantwortet zurückzusenden. Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Amt für Immobilienbewertung, Bewertungsbüro Chur, Hartbertstrasse 10, 7001 Chur, Tel. 081 257...