Gemeinde Churwalden – Information über den Stand der Teilrevision Ortsplanung im Bereich Siedlung

Die Gemeinde Churwalden revidiert derzeit ihre Ortsplanung im Bereich Siedlung. Dies erfolgt aufgrund der geänderten übergeordneten Vorgaben von Bund (Raumplanungsgesetz) und Kanton (Kantonaler Richtplan Siedlung). Die Ortsplanungsrevision betrifft insbesondere die Themen Bauzonendimensionierung, Baulandmobilisierung und Mehrwertabgabe.

Die schriftliche Beantwortung der Eingaben während der ersten öffentlichen Mitwirkungsauflage erfolgte Ende März 2023.

Vom 31. März bis 1. Mai 2023 fand die zweite öffentliche Mitwirkungsauflage statt. Es sind rund 60 Stellungnahmen/Eingaben eingegangen. Die Prüfung/Behandlung dieser Eingaben resp. Anträge durch die Planungskommission und den Gemeindevorstand benötigt Zeit.

Die Behandlung an der Gemeindeversammlung wird deshalb nicht – wie ursprünglich vorgesehen – Ende 2023/Anfangs 2024 erfolgen, sondern voraussichtlich im Spätsommer 2024.

Die Planungszone, welche vom Departement für Volkswirtschaft und Soziales bis 11.01.2024 verlängert wurde, muss auf jeden Fall um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Es wird empfohlen, sich regelmässig unter https://churwalden.ch/news/ über den nächsten Verfahrensschritt zu informieren.

Das Bauamt (Patrick Podolak, 081 382 00 26, bauamt@churwalden.ch) steht bei Fragen zur Verfügung.

Churwalden, den 17.11.2023

Der Gemeindevorstand