Gemeinde Churwalden – Zweite öffentliche Mitwirkungsauflage Ortsplanung

In Anwendung von Art. 13 der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) findet die zweite öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich einer Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Churwalden statt.

Gegenstand: Teilrevision Ortsplanung im Bereich Siedlung

Auflageakten:
Teilrevision Baugesetz
Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:2000 Malix/Brambrüesch/Spina
Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:2000 Churwalden
Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:2000 Parpan/Stettli/Unter em Tschugga
Zonenplan 1:2000 Passugg/Kreuz/Lax/Oberhus-Patnia-Egga
Genereller Erschliessungsplan 1:2000 Verkehr Malix
Genereller Erschliessungsplan 1:2000 Verkehr Churwalden
Genereller Erschliessungsplan 1:2000 Ver- und Entsorgung Brambrüesch

Grundlagen:
Planungs- und Mitwirkungsbericht

Auflagefrist: 31. März bis 1. Mai 2023 (30 Tage)

Auflageort / -zeit: Bauamt während den Öffnungszeiten. Sämtliche Auflageakten können zudem hier auf der Homepage eingesehen werden.

Vorschläge und Einwendungen
Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Vorschläge und Einwendungen einreichen.

Churwalden, den 31. März 2023
Der Gemeindevorstand