Gemeinde Churwalden – Revision Ortsplanung – Verlängerung Planungszone

Derzeit ist in der Gemeinde Churwalden eine vom Gemeindevorstand am 6. Dezember 2018 erlassene und am 20. August 2020 verlängerte Planungszone betreffend die Revision der Ortsplanung in Kraft. Gestützt auf Art. 21 des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) hat der Gemeindevorstand an seiner Sitzung vom 12.12.2022 beschlossen, die Planungszone wie folgt bis am 11.01.2024 zu verlängern.

Zweck der Planungszone
Die Planungszone dient insbesondere folgenden Zwecken:

a) Überprüfung und Anpassung der Bauzonen (Wohn-, Misch- und Zentrumszonen) entsprechend den Vorgaben von Art. 15 Abs. 1 und 2 RPG sowie des am 20. März 2018 beschlossenen kantonalen Richtplans- Siedlung (KRIP-S).
b) Umsetzung der weiteren Vorgaben von Art. 15 RPG sowie des KRIP-S, insbesondere betreffend Förderung einer hochwertigen baulichen Siedlungsentwicklung nach innen.

Von der Planungszone betroffene Gebiete
Die Planungszone umfasst das ganze Gemeindegebiet.

Das Departement für Volkswirtschaft und Soziales hat der Verlängerung der Planungszone mit Verfügung vom 21.12.2022 zugestimmt.

In der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die neue Planung erschweren oder dieser entgegenstehen könnte. Insbesondere dürfen Bauvorhaben nur bewilligt werden, wenn sie weder den rechtskräftigen noch den vorgesehenen neuen Planungen und Vorschriften widersprechen. Nach Genehmigung der revidierten Planungsmittel durch die Regierung des Kantons Graubünden wird die Planungszone wieder aufgehoben.

Gegen die vorliegende Verlängerung der Planungszone kann innert 30 Tagen seit Publikation bei der Regierung des Kantons Graubünden Beschwerde erhoben werden.

Churwalden, den 13.01.2023
Der Gemeindevorstand