Aufhebung absolutes Feuerverbot Waldbrandgefahr und generelles Feuerverbot

In der Gemeinde Churwalden wurde das absolute Feuerverbot aufgehoben. Die bezeichneten Feuerstellen dürfen nur mit grösster Vorsicht benutzt werden. Feuer dürfen nie unbeaufsichtigt bleiben und müssen vollständig gelöscht werden. Raucherwaren und Feuerzeuge dürfen nicht achtlos weggeworfen werden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.awn.gr.ch -> Waldbrandgefahr.

Gemeinde Churwalden