Digitalisierung Vollzug Energievorschriften für Gebäude

Für den Erhalt einer Baubewilligung ist u.a. die Einhaltung des Kantonalen Energiegesetzes (BEG) notwendig. Nachgewiesen wird dies aktuell mittels eines Energiedossiers bestehend aus den bekannten EN-Formularen. Die Formulare wurden von den Kantonen gemeinsam entwickelt. Bisher wurde das Energiedossier per Post oder Mail an die zuständige Gemeinde zur Prüfung eingereicht

Zwecks Optimierung und kontinuierlicher Digitalisierung der Prozesse in der öffentlichen Verwaltung haben die Kantone gemeinsam eine Web-Plattform für den elektronischen Vollzug der energetischen Nachweise (EVEN) entwickelt. Der Prozess von der Erfassung der energetischen Teilnachweise, über die Eingabe an die Vollzugsbehörde, die interne oder externe Prüfung bis hin zur Freigabe des Energiedossiers durch die Gemeinde findet ab dem 1. Januar 2026 vollständig auf EVEN statt. Die heutigen EN-Formulare sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gültig.

Weitere Informationen zur Ablösung der EN-Formulare und den angebotenen Schulungen für Fachpersonen/private Kontrolleure finden Sie unter www.aev.gr.ch -> Energieeffizienz -> Vollzug -> EVEN

Das Bauamt Churwalden akzeptiert ab sofort nur noch energetische Nachweise, welche von einer zur privaten Kontrolle berechtigten Person ausgefüllt und eingereicht wurden. Die Liste der befugten Personen finden Sie unter www.aev.gr.ch -> Energieeffizienz -> Vollzug -> Private Kontrolle.

Bauamt Churwalden