21 Nov. Lawinendienst der Gemeinde Churwalden
Bei starken Schneefällen, welche in den Alpen immer wieder vorkommen und zu erhöhter Lawinengefahr führen können, ist die Gemeinde verpflichtet, zum Schutz der Bewohner und Gäste die notwendigen Sicherheitsmassnahmen, wie beispielsweise Strassensperrungen oder Evakuationen, zu treffen. Dazu betreibt die Gemeinde einen Lawinendienst (Teilstab des Gemeindeführungsstab) mit der Lawinenkommission als Beurteilungs-/Entscheidgremium sowie dem Bauamt/Werkdienst als Vollzugs-unterstützung. In besonderen/ausserordentlichen Lagen ist der Lawinendienst für die Sicherheit im Siedlungsraum sowie auf Winterwanderwegen und Loipen zuständig. Maiensässe und nicht schneegeräumte/präparierte Wege befinden sich im freien Gelände und werden nicht beurteilt. Es gilt die Eigenverantwortung.
Für Unbefugte ist es verboten, Tafeln/Barrieren/Hinweisschildern, welche der Sperrung von Strassen/Wegen dienen, zu entfernen oder unkenntlich zu machen. Wer Weisungen der Gemeinde missachtet, macht dies auf eigene Verantwortung und Gefahr.
Informationen über Sperrungen etc. sind auf www.churwalden.ch/news zu finden.
Solche Informationen können den Grundeigentümern auf Wunsch per SMS mitgeteilt werden. Dazu geben Sie bitte dem Bauamt per Mail (bauamt@churwalden.ch) Ihre Kontaktdaten an (Name/Vorname, Handynummer, betroffene Liegenschaft). Bitte beachten Sie, dass dieser SMS-Dienst nur für Grundeigentümer angeboten wird. Wenn Sie Ihre Liegenschaft dauerhaft oder kurzzeitig vermieten, sind Sie verpflichtet, solche Informationen entsprechend weiterzugeben.
Gemeinde Churwalden

