Vogelgrippe: Einschränkende Massnahmen für alle Geflügelhalter

Nach dem Nachweis des Vogelgrippevirus bei Enten und einem Schwan auf dem Stadtweiher in Wil (SG) am 21. November 2025 und angesichts der starken Zirkulation des Virus in Europa verstärkt der Veterinärdienst Schweiz die Prävention. Das Risiko einer Einschleppung ist zurzeit besonders gross, weil Zugvögel aus Nordosteuropa zur Überwinterung hierzulande eintreffen. Auch das Nutzgeflügel kann von diesem hochansteckenden Virus betroffen sein. Die oberste Priorität besteht darin, ein Übergreifen des Virus auf Nutzgeflügelherden zu verhindern.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat in Absprache mit den Kantonen entschieden, dass ab dem 25. November 2025 bis zum 31. März 2026 die gesamte Schweiz als Beobachtungsgebiet gilt. Es gelten somit schweizweit die gleichen einschränkenden Bestimmungen für die Haltung von Hausgeflügel und Schwimm- und Laufvögeln. Die Massnahmen gelten auch für Hobbyhaltungen und betreffen insbesondere den Auslauf, die Auslaufflächen und das Management der Futter- und Tränkestellen, aber auch Biosicherheitsmassnahmen und Meldepflicht der Tierhalter und Tierärzte.

Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT, www.alt.gr.ch) und das BLV (www.blv.admin.ch) stellen auf ihrer Website aktuelle Informationen zur Vogelgrippe in der Schweiz zur Verfügung. Hier finden Sie auch Informationen darüber, was im Falle eines konkreten Verdachts zu tun ist.

Bauamt Churwalden