Gebührenfreie Christbaumentsorgung

Christbäume können den ganzen Monat Januar, jedoch nur jeweils an den Kehrichtsammeltagen, zur gebührenfreien Entsorgung an den offiziellen Kehrichtsammelstellen bereitgestellt werden. Wichtig: Christbäume müssen von Schmuck etc. befreit sein!

Bauamt Churwalden