Waldbrandgefahr und generelles Feuerverbot

Aufgrund der aktuellen Waldbrandgefahr sind in der Gemeinde Churwalden generell keine Feuer im Freien erlaubt. Raucherwaren und Feuerzeuge dürfen nicht einfach weggeworfen werden. Sämtliche öffentlich zugängliche Grillstellen dürfen nicht benutzt werden. 

Eine Entspannung der Lage ist erst nach ergiebigen Regenfällen über mehrere Tage zu erwarten. Kleinere Regenmengen wie ein- bis zweistündige Gewitter oder leichter Regen gelangen nicht durch das Kronendach auf den Waldboden und können die Situation nicht nachhaltig entschärfen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.awn.gr.ch -> Waldbrandgefahr.

Zudem gilt ab 1. Juli 2026 in der Gemeinde Churwalden ein absolutes Feuerwerksverbot (Boden- und Luftfeuerwerk). Es können keine Ausnahmen erteilt werden (Art. 10 Abs. 5 Polizeigesetz)

Gemeinde Churwalden