10 Juli Quartierplan Pradafänz, Churwalden – Einleitung Quartierplanverfahren
Gemäss Beschluss vom 24.06.2026 beabsichtigt der Gemeindevorstand für das Gebiet Pradafänz das Quartierplanverfahren einzuleiten. Gestützt auf Art. 53 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) und Art. 16 ff. der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) wird diese Absicht wie folgt bekanntgegeben.
1. Das Quartierplangebiet umfasst die Parzellen Nr. 20103 und 21254 sowie teilweise 20355 und 20107 des Grundbuches Churwalden.
2. Der Plan mit der vorgesehenen Abgrenzung des Quartierplangebietes kann beim Bauamt Churwalden eingesehen werden und ist auf der Internetseite der Gemeinde Churwalden unter der Rubrik «News» verfügbar.
3. Die Quartierplanung bezweckt:
– Gestaltungsplanung
– Erschliessungsplanung
– Grenzbereinigung und Landumlegung
– Grundsätze für die Verteilung der Planungs- und Erschliessungskosten
4. Einsprachen gegen die beabsichtigte Einleitung des Quartierplanverfahrens «Pradafänz» sowie die Abgrenzung des Quartierplangebietes sind innert 30 Tagen seit Publikationsdatum schriftlich und begründet an den Gemeindevorstand zu richten.
Der Gemeindevorstand Churwalden

