02 Okt. Meldung Baufortschritt bei bewilligungspflichtigen Bauvorhaben
Ein Bauvorhaben bringt viele Termine, Entscheidungen und Aufgaben mit sich – da kann es schon einmal passieren, dass eine Meldung an die Behörde vergessen geht.
Trotzdem ist die Bauverwaltung auf Ihre Meldungen angewiesen. Nur so kann die Aktualität des Gebäude- und Wohnungsregisters (GWR*) – von welchem diverse Ämter abhängig sind – gewährleistet werden. Zudem können die notwendigen Kontrollen frühzeitig geplant und zeitnah durchgeführt werden.
Bitte denken Sie insbesondere an folgende Bauetappen:
- Baubeginn (gilt auch für Abbrüche)
- Rohbau
- Bezug (bei Wohnbauten)
- Fertigstellung (gilt auch für Abbrüche)
Wir bitten deshalb alle Bauherrschaften, uns die jeweiligen Baufortschritte frühzeitig per E-Mail an bauamt@churwalden.ch zu melden (mit Adresse des Bauvorhabens, Bauetappe und Datum). Die entsprechende Meldepflicht ist grundsätzlich auch Bestandteil der erteilten Baubewilligung.
*Die Gemeinden sind verpflichtet, ihre Gebäude, Wohnungen und Bauprojekte im GWR zu erfassen und spielen damit eine zentrale Rolle bei der Gewährleistung der Qualität und Genauigkeit der Daten des nationalen Informationssystems. Das GWR dient für Statistik-, Forschungs- und Planungszwecke und für die Ausführung von gesetzlichen Aufgaben auf Ebene des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden. Weitere Informationen finden Sie unter www.housing-stat.ch.
Vielen Dank fürs Mitdenken, Mitmelden und für Ihre Unterstützung!
Bauverwaltung Churwalden

