















Detaillierte Informationen zu den Wasser-, Abwasser- und Abfallgebühren sind im Erschliessungs- und Gebührengesetz sowie der Verordnung zum Erschliessungs- und Gebührengesetz zu entnehmen.
Jeder Gast in der Gemeinde Churwalden unterliegt der Gästeabgabepflicht.
Einer Tourismusförderungsabgabe unterliegen Gesellschaften mit oder ohne juristische Persönlichkeit und selbständig erwerbende Personen, sofern sich der Sitz oder die tatsächliche Verwaltung der Gesellschaft bzw. der steuerrechtliche Wohnsitz oder Aufenthalt der selbständig erwerbenden Personen in der Gemeinde Churwalden befindet.
Details zur Gäste- und Tourismusförderungsabgabe finden Sie im Gesetz und den Ausführungsbestimmungen.
Hauptnummer +41 81 382 00 11
Bauamt +41 81 382 00 26
Steuern +41 81 382 00 20
Polizei 117
Feuerwehr 118
Notarzt 144
Vergiftungsnotfälle 145
Rega 1414
Bei ausserordentlichen Ereignissen gilt der Kommandoposten im Rathaus Churwalden als zentrale Anlaufstelle und Notfalltreffpunkt. Die Notfalltreffpunkte in Passugg (Hotelfachschule EHL), Malix/Brambrüesch (Werkhof Malix) und Parpan (Schneesportzentrum) werden nur bei einem längerfristigen Ausfall der Telekommunikationsmittel oder bei einem individuellen örtlichen Grossereignis besetzt.
Securitas 058 678 52 82
Naturgefahren Timo Wattinger + 41 79 216 54 48
Wildhüter Marcel Höltschi +41 79 405 98 85
Wasser/Abwasser
Franco Battaglia +41 79 895 68 58
Martin Oswald +41 79 881 89 71
Elektritzität
Rabiosa Energie +41 81 382 12 48