Abstimmung und Wahlen vom 28. September 2025

Eidgenössische Vorlagen

  1. Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften
  2. E-ID-Gesetz

Kommunale Wahlen für die Amtsperiode 2026-2029

  1. Gemeindepräsident oder Gemeindepräsidentin
  2. Schulratspräsident oder Schulratspräsidentin
  3. Vier Mitglieder des Gemeindevorstandes
  4. Drei Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission
  5. Drei Mitglieder des Schulrates

Wählbar ist, wer in der Gemeinde Churwalden stimmberechtigt ist. Wird das absolute Mehr nicht erreicht, findet am 19. Oktober 2025 ein zweiter Wahlgang statt.

Die Abstimmungsunterlagen wurden den Stimmberechtigten per Post zugestellt. Stimmberechtigte, welche die Unterlagen nicht erhalten haben, können diese auf der Gemeindeverwaltung anfordern.

Die Stimmabgabe kann gestützt auf Art. 25ff Gesetz über die politischen Rechte wie folgt erfolgen:

Die Urne ist am Abstimmungssonntag, 28. September 2025 von 9.00 bis 9.30 Uhr, im Rathaus Churwalden, offen.

Ausserdem kann die Stimmabgabe in verschlossenem Umschlag während den Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung sowie brieflich auf dem Postweg oder durch Einwurf in den Briefkasten «Briefliche Stimmabgabe» beim Rathaus erfolgen.

Wenn Sie brieflich abstimmen, vergessen Sie nicht den Stimmausweis zu unterschreiben und das Zustellkuvert zu verschliessen. Ansonsten ist die Stimmabgabe ungültig.

Nichtamtliche Wahlzettel oder solche, die anders als handschriftlich ausgefüllt sind, ehrverletzende Äusserungen oder offensichtliche Kennzeichnungen enthalten, unleserlich sind oder keine eindeutige Willenskundgebung erkennen lassen, sind ungültig.

Gemeinde Churwalden