ABSTIMMUNGEN & WAHLEN

Stimmrecht Kanton und Bund

Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die am Abstimmungstag das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Stimmregister der Gemeinde eingetragen sind. Einziger Ausschlussgrund bildet die Entmündigung wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche im Sinne von Art. 369 ZGB.

Eidgenössische und Kantonale Abstimmungsdaten 2026

08. März 2026
14. Juni 2026
27. September 2026
29. November 2026

Stimmrecht Gemeinde

Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die am Abstimmungstag das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und als Niedergelassene in der Gemeinde wohnen. Einziger Ausschlussgrund bildet die Entmündigung wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche im Sinne von Art. 369 ZGB.

Urnenöffnungszeiten Rathaus Churwalden

Sonntag

09.00 – 09.30

Gemeindeversammlungen

Die Gemeindeversammlungen beginnen jeweils um 20.00 Uhr. Die Daten wurden wie folgt festgelegt:

Mitte März 2026

Dienstag, 16. Juni 2026 (Jahresrechnung)

Donnerstag, 03. Dezember 2026 (Budget)