ABSTIMMUNGEN & WAHLEN

Stimmrecht Kanton und Bund

Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die am Abstimmungstag das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Stimmregister der Gemeinde eingetragen sind. Einziger Ausschlussgrund bildet die Entmündigung wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche im Sinne von Art. 369 ZGB.

Eidgenössische und Kantonale Abstimmungsdaten 2025

09. Februar 2025
18. Mai 2025
28. September 2025
30. November 2025

Stimmrecht Gemeinde

Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die am Abstimmungstag das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und als Niedergelassene in der Gemeinde wohnen. Einziger Ausschlussgrund bildet die Entmündigung wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche im Sinne von Art. 369 ZGB.

Urnenöffnungszeiten Rathaus Churwalden

Sonntag

09.00 – 09.30

Gemeindeversammlungen

Die Gemeindeversammlungen beginnen jeweils um 20.00 Uhr. Die Daten wurden wie folgt festgelegt:

Mitte März 2025 (Totalrevision Gemeindeverfassung)

Dienstag, 17. Juni 2025 (Jahresrechnung)

Donnerstag, 04. Dezember 2025 (Budget)