Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die am Abstimmungstag das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Stimmregister der Gemeinde eingetragen sind. Einziger Ausschlussgrund bildet die Entmündigung wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche im Sinne von Art. 369 ZGB.
09. Februar 2025
18. Mai 2025
28. September 2025
30. November 2025
Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die am Abstimmungstag das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und als Niedergelassene in der Gemeinde wohnen. Einziger Ausschlussgrund bildet die Entmündigung wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche im Sinne von Art. 369 ZGB.
Sonntag
09.00 – 09.30
Die Gemeindeversammlungen beginnen jeweils um 20.00 Uhr. Die Daten wurden wie folgt festgelegt:
Mitte März 2025 (Totalrevision Gemeindeverfassung)
Dienstag, 17. Juni 2025 (Jahresrechnung)
Donnerstag, 04. Dezember 2025 (Budget)
Hauptnummer +41 81 382 00 11
Bauamt +41 81 382 00 26
Steuern +41 81 382 00 20
Polizei 117
Feuerwehr 118
Notarzt 144
Vergiftungsnotfälle 145
Rega 1414
Bei ausserordentlichen Ereignissen gilt der Kommandoposten im Rathaus Churwalden als zentrale Anlaufstelle und Notfalltreffpunkt. Die Notfalltreffpunkte in Passugg (Hotelfachschule EHL), Malix/Brambrüesch (Werkhof Malix) und Parpan (Schneesportzentrum) werden nur bei einem längerfristigen Ausfall der Telekommunikationsmittel oder bei einem individuellen örtlichen Grossereignis besetzt.
Securitas 058 678 52 82
Naturgefahren Timo Wattinger + 41 79 216 54 48
Wildhüter Marcel Höltschi +41 79 405 98 85
Wasser/Abwasser
Franco Battaglia +41 79 895 68 58
Martin Oswald +41 79 881 89 71
Elektritzität
Rabiosa Energie +41 81 382 12 48