Ausbau Güterstrasse Runcalier, landwirtschaftlicher Teil

Öffentliche Auflage der Bonitierung (Bodenschätzung)
Gestützt auf Art. 38 des Meliorationsgesetzes des Kantons Graubünden (MelG; BR 915.100) wird die Bonitierung (Bodenschätzung) in Zusammenhang mit dem Ausbau der Güterstrasse Runcalier, landwirtschaftlicher Teil, öffentlich aufgelegt.

Auflageakten:
– Plan Bonitierung 1:2500
– Güterzettel

Zur Orientierung:
– Parzellen- und Eigentümerverzeichnis

Auflageort:
Gemeindeverwaltung Churwalden, Rathaus, 7075 Churwalden

Auflagedauer:
von Freitag, 9. August, bis Montag, 9. September 2024, Montag bis Freitag, jeweils von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr, Mittwoch zusätzlich bis 18.00 Uhr.

Auskunftserteilung:
Der Obmann der Schätzungskommission und der ausführende Ingenieur stehen am Donnerstag, 22. August 2024, von 14.00 bis 17.00 Uhr, und am Freitag, 23. August 2024, von 17.00 bis 20.00 Uhr, im Auflagelokal zur Auskunftserteilung zur Verfügung.

Einsprachen:
Einsprachen gegen die Bonitierung sind bis spätestens Montag, 9. September 2024 (Poststempel), schriftlich und begründet an den Obmann der Schätzungskommission Churwalden, Hans Krättli-Hardegger, Gufel 3, 7204 Untervaz, zu richten.

Der Güterzettel und eine Abschrift des vorliegenden Publikationstextes werden den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern vor Beginn der Auflage zugestellt.

Jede Grundeigentümerin und jeder Grundeigentümer im Beizugsgebiet des Ausbauprojekts ist ebenfalls berechtigt, Einsprachen gegen die Bonitierung von Boden, welcher nicht in ihrem bzw. seinem Eigentum ist, zu erheben. Bei späteren Auflagen sind Einsprachen gegen die Bonitierung nicht mehr möglich.

Amt für Landwirtschaft und Geoinformation
Daniel Buschauer