VER- UND ENTSORGUNG

Zuständigkeiten (für Störungen / Ausfälle / Auskünfte)

Sämtliche Kontaktdaten bei Störungen finden Sie in der Kopfzeile unter „Wichtige Nummern“.

Abfallbeseitigung

Die Gebührensäcke können an folgenden Verkaufsstellen bezogen werden:

Churwalden: Gemeindeverwaltung, Coop, Migros, Bäckerei Doris Stricker

Brambrüesch: Brambus-Center

Passugg: Schweizer Schule für Tourismus und Hotellerie SSTH

Die Preise für den Bezug der verschiedenen Abfallsäcke betragen:

17 Liter-Säcke CHF 11.00 pro Rolle à 10 Säcke

35 Liter-Säcke CHF 22.00 pro Rolle à 10 Säcke

60 Liter-Säcke CHF 33.00 pro Rolle à 10 Säcke

110 Liter-Säcke CHF 60.00 pro Bogen à 12 Marken

Aufgrund der geringen Verkaufsmenge wurde auf die Einführung von offiziellen 110-Liter-Säcken verzichtet. Für 110-Liter-Säcke sind weiterhin Gebührenmarken zu CHF 5.00 pro Marke erhältlich. Neutrale 110-Liter-Kehrichtsäcke können z.B. im Coop oder Migros Churwalden bezogen werden. Die Gebührenmarke ist am Bändel der 110-Liter-Kehrichtsäcke zu befestigen.

Details zur Abfallentsorgung und zu den Sammelstellen finden Sie im Abfallmerkblatt.

Wasser

Die Gemeinde Churwalden ist in der glücklichen Lage, über qualitativ und quantitativ gute Quellen zu verfügen. Mittels chemischen und biologischen Wasserproben werden die Qualitätsanforderungen an das Lebensmittel Trinkwasser sichergestellt. Jährlich werden Investitionen im Unterhalt und im Ausbau der Wasserversorgung vorgenommen.

 

Trinkwasser wird in französischen Härtegraden fH° eingeteilt (aktualisiert im Dezember 2023).

Parpan

17 – 24 fH°

Churwalden

19 – 25,5 fH°

Passugg

19 – 20 fH°

Malix

22 – 25,5 fH°

Brambrüesch

18 – 19 fH°

Legende:

0-7

sehr weiches Wasser

7-15

weiches Wasser

15-25

mittelhartes Wasser

25-32

ziemlich hartes Wasser

32-42

hartes Wasser

Weitere Informationen über die Qualität des Trinkwassers erhalten Sie bei Martin Oswald, Brunnenmeister, +41 79 881 89 71, brunnenmeister@churwalden.ch

Abwasserreinigungsanlage (ARA)

Die Gemeinde Churwalden ist an die ARA der Stadt Chur angeschlossen.

Meteorwasser

Dach- und anderes Oberflächenwasser darf nicht auf Strassen, Trottoirs, Wege und Plätze abgeleitet werden oder abfliessen. Es ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück versickern zu lassen oder in einen Bach abzuleiten.

Formulare / Informationen

Gesetzliche Grundlagen