Bekanntgabe Beschluss Kommunales Räumliches Leitbild (KRL)

Der Gemeindevorstand hat das Kommunale Räumliche Leitbild (KRL) aufgrund der Ergebnisse des Mitwirkungsverfahrens bereinigt und gestützt auf Kap. 5.1.2 des kantonalen Richtplanes Siedlung am 21.11.2019 beschlossen. Das KRL ist auf dem Bauamt Churwalden während den Öffnungszeiten sowie hier einsehbar.

Der Gemeindevorstand