DEPOTSTELLE FÜR TESTAMENTE, EHE- UND ERBVERTRÄGE

Personen mit gesetzlichem Wohnsitz in der Gemeinde Churwalden können Testamente bzw. Ehe- und Erbverträge bei der Einwohnerkontrolle ins Depot geben.

Entgegennahme/Registrierung

Folgendes ist bei der Einlage zu beachten:

» Die Dokumente können persönlich oder per Post (eingeschrieben) eingereicht werden. Auf dem Umschlag sind detailliert die Personalien der testierenden Person(en) aufzuführen (Vorname, Name, Geburtsdatum, Heimatort und Wohnadresse).
» Notarinnen und Notare haben ebenfalls die Möglichkeit, Dokumente persönlich oder per Post (eingeschrieben) einzureichen.
» Die Verwaltung stellt einen Empfangsschein aus.

Austausch/Abholung

Gegen Vorweisen eines amtlichen Ausweises und des Empfangsscheins kann die Verfasserin oder der Verfasser das Dokument jederzeit zur Änderung, Ergänzung oder Vernichtung wieder abholen.
Bei mehreren Verfassern müssen alle anwesend sein oder ihre Zustimmung mittels unterzeichneter Vollmacht bekunden. Das Abholen durch eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter erfordert eine Vollmacht.

Gebühren

Für Entgegennahme, Registrierung und Hinterlegung wird eine einmalige Gebühr von CHF 100.00 erhoben. Die nachträgliche Auswechslung oder Abgabe von Nachträgen/Zusätzen ist gebührenfrei.

Wegzug von Churwalden

Sollten Sie aus Churwalden wegziehen, entfällt die Zuständigkeit für die Aufbewahrung Ihrer Verfügung. Holen Sie deshalb Ihre letztwillige Verfügung (auch notarielle Testamente, Ehe-, Erb- oder Erbverzichtsverträge) bei uns ab und deponieren Sie diese bei der zuständigen Behörde an Ihrem neuen Wohnsitz. Nur so ist die Eröffnung der letztwilligen Verfügung gewährleistet.