08 Nov Eidg. Abstimmungen vom 24. November 2024
Eidgenössische Vorlagen
1. Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen
2. Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete)
3. Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarf)
4. Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen)
Die Abstimmungsunterlagen wurden den Stimmberechtigten per Post zugestellt. Stimmberechtigte, welche die Unterlagen nicht erhalten haben, können diese auf der Gemeindeverwaltung anfordern.
Die Stimmabgabe kann gestützt auf Art. 25ff Gesetz über die politischen Rechte wie folgt erfolgen:
Die Urne ist am Abstimmungssonntag, 24. November 2024 von 09.00 bis 09.30 Uhr, im Rathaus Churwalden, offen.
Ausserdem kann die Stimmabgabe in verschlossenem Umschlag während den Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung sowie brieflich auf dem Postweg oder durch Einwurf in den Briefkasten „Briefliche Stimmabgabe“ beim Rathaus erfolgen.
Wenn Sie brieflich abstimmen, vergessen Sie nicht den Stimmausweis zu unterschreiben und das Zustellkuvert zu verschliessen. Ansonsten ist die Stimmabgabe ungültig.
Nichtamtliche Wahlzettel oder solche, die anders als handschriftlich ausgefüllt sind, ehrverletzende Äusserungen oder offensichtliche Kennzeichnungen enthalten, unleserlich sind oder keine eindeutige Willenskundgebung erkennen lassen, sind ungültig.