Einreichung Steuererklärung 2023

Elektronische Übermittlung ohne Unterzeichnung:
Die Steuererklärung kann zusammen mit den Beilagen elektronisch eingereicht werden. Bis anhin musste eine unterzeichnete Quittung in Papierform beim Verarbeitungszentrum in Chur eingereicht werden. Seit dem 1.1.2022 können Steuererklärungen ab der Steuerperiode 2021 neu ohne Unterzeichnung elektronisch eingereicht werden. Sämtliche Beilagen können wie bisher elektronisch in „SofTax GR“ im unteren linken Bereich hinzugefügt und zusammen mit der Steuererklärung übermittelt werden.
Für die Übermittlung jeder Steuererklärung wird ein eigener Passcode benötigt. Sie haben diesen Passcode zusammen mit der Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung erhalten.
Steuererklärung in Papierform:
Die Steuererklärungmit unterzeichnetem Hauptformular, Hilfsformularen und sämtlichen Beilagen (nur Kopien) sind direkt bei der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden in Chur an folgende Adresse zu senden bzw. einzureichen:

Kantonale Steuerverwaltung Graubünden
Verarbeitungszentrum 1/KO
Steinbruchstrasse 18
7001 Chur

Fristverlängerung Steuererklärung 2023
Gesuche um Fristverlängerung können beim Gemeindesteueramt Churwalden beantragt werden: steueramt@churwalden.ch 

Die Gesuche benötigen folgende Angaben: Register-Nummer (inkl. Gemeinde-Nr.), Name/Vorname und Wohnsitzgemeinde. Die gewährten Fristen werden nicht bestätigt und sind grundsätzlich nicht verlängerbar. Für Steuerpflichtige mit Einreichefrist 31. März 2023 wird eine maximale Frist bis 30. September 2023 gewährt.

Steueramt Churwalden