13 März Einreichung Steuererklärung 2024
Elektronische Übermittlung ohne Unterzeichnung:
Die Steuererklärung kann zusammen mit den Beilagen elektronisch eingereicht werden. Für die Übermittlung jeder Steuererklärung wird ein eigener Passcode benötigt. Sie haben diesen Passcode zusammen mit der Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung erhalten.
Steuererklärung in Papierform:
Die Steuererklärung mit unterzeichnetem Hauptformular, Hilfsformularen und sämtlichen Beilagen (nur Kopien) sind direkt bei der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden in Chur an folgende Adresse zu senden bzw. einzureichen:
Kantonale Steuerverwaltung Graubünden
Verarbeitungszentrum 1/KO
Steinbruchstrasse 18
7001 Chur
Fristverlängerung Steuererklärung 2024
Gesuche um Fristverlängerung können beim Gemeindesteueramt Churwalden beantragt werden: steueramt@churwalden.ch
Die Gesuche benötigen folgende Angaben: Register-Nummer, Name/Vorname und Wohnsitzgemeinde. Für Steuerpflichtige mit Einreichefrist 31. März 2025 wird eine maximale Frist bis 30. September 2025 gewährt.
Steuerveranlagungen 2024
Bei der Kantonalen Steuerverwaltung wird ab der Steuerperiode 2024 ein neues Veranlagungsprogramm eingesetzt. Durch diese Umstellung gab es bereits in der Vergangenheit Verzögerungen im Veranlagungsablauf. Die Schulung des neuen Programmes für die Steuerkommissäre findet im März 2025 statt – somit können die Veranlagungsarbeiten erst ab April 2025 erfolgen. Es kann deshalb leider auch bei den Veranlagungen 2024 Verzögerungen geben.
Steueramt Churwalden