EINWOHNERKONTROLLE

Für An- und Abmeldungen bitten wir Sie, innerhalb von 14 Tagen persönlich bei der Gemeindeverwaltung vorbeizukommen und nachstehend aufgeführte Unterlagen mitzubringen oder uns den Umzug elektronisch mitzuteilen.

Elektronische An-/Abmeldungen und Adressänderungen (eUmzug)

Für eine elektronische An-/Abmeldung sowie Adressänderung benutzen Sie bitte eUmzug.

Für Anmeldungen am Schalter

Anmeldung Schweizer/innen mit Heimatschein | Steuerdomizil und Stimmberechtigung in unserer Gemeinde

» Heimatschein
» Familienbüchlein (bei Zuzug einer Familie)
» Kopie Mietvertrag
» aktuelle Krankenversicherungspolice

Anmeldung Schweizer/innen als Wochenaufenthalter | Steuerdomizil und Stimmberechtigung in einer anderen CH-Gemeinde

» Wohnsitzausweis bzw. Heimatausweis
» Kopie Mietvertrag
» aktuelle Krankenversicherungspolice

Anmeldung Ausländer/innen aus EU/EFTA-Staaten | Zuzug aus dem Ausland

» Ausländerausweis oder Foto
» Pass oder ID
» Gesuch für die Ausländerbewilligung (A1)
» Kopie Mietvertrag
» aktuelle Krankenversicherungspolice

Anmeldung Ausländer/innen aus EU/EFTA-Staaten | Zuzug innerhalb der Schweiz

» Ausländerausweis
» Pass oder ID
» Kopie Mietvertrag
» aktuelle Krankenversicherungspolice

Anmeldung Ausländer/innen aus nicht EU/EFTA-Staaten | Zuzug aus dem Ausland

» alter Ausländerausweis wenn vorhanden
» Pass
» Gesuch für die Ausländerbewilligung (B1)
» Arbeitsvertrag
» Ermächtigung zur Visumerteilung im Original
» Kopie Mietvertrag
» aktuelle Krankenversicherungspolice

Anmeldung Ausländer/innen aus nicht EU/EFTA-Staaten | Zuzug innerhalb der Schweiz

» Ausländerausweis
» Pass
» Gesuch für die Ausländerbewilligung (B1)
» Arbeitsvertrag
» Kopie Mietvertrag
» aktuelle Krankenversicherungspolice

Für Abmeldungen am Schalter

Abmeldung Schweizer/innen mit Heimatschein

» Schriften-Empfangsschein

Abmeldung Schweizer/innen als Wochenaufenthalter

» Schriften-Empfangsschein für Aufenthalter

Abmeldung Ausländer/innen

» Ausländerausweis

Umzug und Arbeitgeberwechsel

Umzüge innerhalb der Gemeinde und Arbeitgeberwechsel können Sie uns telefonisch, schriftlich oder per E-Mail mitteilen. Bei Ausländer/innen benötigen wir deren Ausländerausweis.

Identitätskarte und Schweizer Pass

Für einen ID-Antrag müssen Sie persönlich bei der Gemeindeverwaltung vorbeikommen. Wir benötigen die alte ID bzw. bei Verlust eine Verlustmeldung der Polizei. Beachten Sie die Anweisungen vom Bund betreffend Identitätskarte und Pass.
Sie können ein aktuelles Foto der Norm entsprechend für die neue Identitätskarte mitbringen oder wir machen das Foto selber vor Ort.
Bei ID-Anträgen für Kinder muss das Kind und ein erziehungsberechtigter Elternteil am Schalter anwesend sein. Die Unterschrift eines Elternteils ist erforderlich.

 

Für einen Passantrag oder das Kombiangebot (ID und Pass) müssen Sie persönlich beim Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden vorsprechen oder diesen Online beantragen:

 

Ausweiszentrum Chur
Gäuggelistrasse 7
Postfach 9
7001 Chur

 

Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag 08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00
Freitag 08.00 – 16.00 durchgehend
Eine telefonische Voranmeldung ist zwingend notwendig!

 

Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung einer ID ca. 5 – 10 Tage dauert.

Nützliche Links