Gesamterneuerungswahlen 2025 Bekanntgabe von Demissionen

Am 31.12.2025 endet die vierjährige Legislaturperiode der Gemeindebehörden Churwalden.
Gemäss Art. 11 der Gemeindeverfassung hat jedes Mitglied einer Gemeindebehörde oder Kommission seine Demission bis spätestens 31. Mai vor der jeweiligen Wahl dem Gemeindevorstand schriftlich mitzuteilen. Die Wahlen an der Urne sind auf Sonntag, 28. September 2025 (allfälliger 2. Wahlgang 19. Oktober 2025) angesetzt.