Hundehaltung, Hinweise Robidog

Pflichten der Hundehaltung beachten
Hunde sind so zu halten, dass sie Menschen und Tiere nicht gefährden oder belästigen und fremdes Eigentum nicht beschädigen. Insbesondere fühlen sich die Mitmenschen belästigt durch Hundegebell (Lärm), Anfälle durch nicht angeleinte Hunde und das unsachgemässe entsorgen des Hundekots.

Sackspender sachgerecht bedienen
Wir bitten Sie, den Hundekot in den dafür vorgesehenen Robidogbehältern fachgerecht zu entsorgen. Für den Hundekot stellt die Gemeinde ein ganzes Netzwerk von Robidogstationen (Hundekotentsorgungsstellen) zur Verfügung. Diese werden regelmässig geleert. An den Stationen sind zudem Hundekotsäcke verfügbar.
Die Sackspender sind jedoch sachgerecht zu bedienen.
Beim Abreissen der Säcke ist darauf zu achten, dass der nächste Hundehalter ebenfalls an die Säcke herankommt und diese beim Abreissen nicht in den Spender zurückrollen und verschwinden.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

Gemeindeverwaltung Churwalden