03 Apr Individuelle Krankenkassen-Prämienverbilligung 2024 (IPV)
Die Sozialversicherungen Graubünden (SVA) leisten jährlich Beiträge an die obligatorische Krankenkassen-Grundversicherung, damit Einzelpersonen und Familien in
wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen entlastet werden.
Personen, welche bis zum 31. Dezember 2023 eine Prämienverbilligung erhalten haben und keine Veränderungen bezüglich der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse aufweisen, wird für das Jahr 2024 in der Regel eine Vorschussleistung aufbereitet. Diese beträgt in diesem Jahr 65% des letzten definitiven IPV-Anspruchs oder 100% des letzten Vorschusses. Nach Vorliegen der Steuerveranlagung für das Jahr 2023 wird der Anspruch 2024 definitiv berechnet und verfügt. Die Mitteilung über den Vorschuss an die Bezügerinnen und Bezüger ist erfolgt. Bei Fragen betreffend der Verrechnung wenden Sie sich bitte direkt bei Ihrer Krankenversicherung.
Personen, ohne Vorschussmitteilung 2024 müssen sich für den Bezug der Prämienverbilligung 2024 bis spätestens 31.12.2024 anmelden.
Die SVA hat die Online-Anmeldung für die Prämienverbilligung eingeführt. Auf der Gemeindeverwaltung kann das Formular für Personen ohne Internetzugang weiterhin bezogen werden. Unter www.sva.gr.ch kann man das Formular auch ausdrucken.
Zusammen mit der Angabe des Krankenversicherers nach KVG und den erforderlichen Beilagen, evtl. Ausbildungsbestätigung oder Ausländerausweis(e) der ganzen Familie, ist das Formular bei der Gemeindeverwaltung Churwalden, oder bei der SVA Graubünden, Ottostrasse 24, 7000 Chur einzureichen.
Unter www.sva.gr.ch kann eine provisorische Online-Berechnung durchgeführt werden. Damit können Sie prüfen, ob Sie möglicherweise anspruchsberechtigt sind. Veränderungen der persönlichen und familiären Verhältnisse sind zu melden. Die Meldefrist für das laufende Jahr endet ebenfalls am 31. Dezember 2024.
Bei Fragen in diesem Zusammenhang stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Tel. 081 382 00 10 oder E-Mail: gemeinde@churwalden.ch.
AHV-Zweigstelle Churwalden