Individuelle Prämienverbilligung (IPV) in der Krankenversicherung für das Jahr 2024

Personen und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge an die Prämien der obligatorischen
Krankenpflegeversicherung (KVG) beantragen.

Meldefrist
Die Anmeldungen sind innerhalb des anspruchsbegründenden Jahrs bei der AHV-Ausgleichskasse oder AHV-Zweigstelle einzureichen. Der Anspruch verwirkt, wenn das Gesuch für das Jahr 2024 nicht bis am 31.12.2024 eingereicht wird.

Veränderungen der persönlichen und familiären Verhältnisse sind zu melden.
Die Meldefrist für das laufende Jahr endet ebenfalls am 31. Dezember 2024.

Auf der Homepage www.sva.gr.chsind die wichtigsten Informationen, Online-Rechner, die gesetzlichen Grundlagen, Wegleitung und Antragsformulare zu finden.
Die Anmeldung kann direkt auf www.sva.gr.ch online eingegeben werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die AHV-Zweigstelle Churwalden, Tel. 081 382 00 10, Email: gemeinde@churwalden.ch oder direkt an die SVA Graubünden in Chur. 

AHV-Zweigstelle Churwalden