Informationen Schulbehörde

Per 1. August 2025 tritt das neue Volksschulgesetz vom Kanton Graubünden in Kraft. Die obligatorische Schulzeit verlängert sich damit auf 11 Schuljahre – vom 1. Kindergarten bis zur 3. Oberstufe.

Wir bitten um Kenntnisnahme, dass der Besuch vom Kindergarten ab 1. August 2025 für alle Kinder in der entsprechenden Alterskategorie obligatorisch ist.

Basierend auf dem neuen Volksschulgesetz wird das Schulgesetz Churwalden überarbeitet.

Andreas Thöny
Schulratspräsident