Meldung Bauvorhaben (Anzeigepflicht)

Wir weisen alle Grundeigentümer/Bauwillige darauf hin, dass alle Vorhaben, welche im Katalog von Art. 40 KRVO über die baubewilligungsfreien Bauten und Anlagen aufgelistet sind, vor Ausführung schriftlich dem Bauamt anzuzeigen sind (Anzeigepflicht gemäss Art. 40a KRVO). Davon ausgenommen sind bewegliche Weidezäune während der Weidezeit (Art. 40 Abs. 1 Ziffer 19 KRVO).

Die Baubehörde entscheidet anschliessend, in welchem Verfahren das Vorhaben zu behandeln/prüfen ist (Anzeigepflicht, vereinfachtes Baubewilligungsverfahren oder ordentliches Baubewilligungsverfahren).

Sofern die Baubehörde der Meinung ist, dass das Bauvorhaben nicht baubewilligungsfrei ist, hat sie dies innert 15 Arbeitstagen seit der Anzeige den Bauwilligen mitzuteilen, unter gleichzeitiger Information über die Art des Baubewilligungsverfahrens sowie über die einzureichenden Unterlagen und/oder Zusatzbewilligungsgesuche. Ohne Mitteilung innert 15 Arbeitstagen kann der Bauwillige mit den Arbeiten beginnen.

Baugesuche sind einzureichen an das Bauamt Churwalden, Hauptstrasse 101, 7075 Churwalden.

Anzeigepflichtige Vorhaben sind dem Bauamt per Mail (bauamt@churwalden.ch) oder mittels Formular «Anzeigepflicht» (https://churwalden.ch/formulare-merkblaetter) zu melden.

Bei Fragen steht Ihnen das Bauamt unter 081 382 00 26 gerne zur Verfügung.

Bauamt Churwalden