Mitglieder für Kommissionen in der Legislaturperiode 2026-2029

Die folgenden kommunalen Kommissionen stehen dem Gemeindevorstand beratend zur Seite (in Klammer Mitglieder, welche per 31.12.25 nicht demissioniert haben):

• Baukommission (3 Mitglieder: 2 Vakanzen)

• Einbürgerungskommission (3 Mitglieder: keine Vakanz)

• Jugendkommission (5 Mitglieder: keine Vakanz)

• Kulturkommission (5 Mitglieder: keine Vakanz)

• Landwirtschaftskommission (3 Mitglieder: keine Vakanz)

• Tourismuskommission (3 Mitglieder: keine Vakanz)

Gemäss Art. 42 Ziff. 2 und 3 der Gemeindeverfassung ist der Gemeindevorstand für die Wahl der Kommissionsmitglieder zuständig. Grundsätzlich besteht für Mitglieder keine Wohnsitzpflicht in der Gemeinde. Eine Ausnahme bildet die Einbürgerungskommission: Ihre Mitglieder müssen in der Gemeinde stimmberechtigt sein.

Interessierte Personen können sich bis spätestens 5. Januar 2026 bei Yvonne Bischofberger, Assistentin Gemeindeschreiber, yvonne.bischofberger@churwalden.ch melden.

Bisherige Mitglieder müssen ihr Interesse nicht neu anmelden.

Gemeindevorstand Churwalden