Mobile Heizungen im Freien

Gemäss den Energievorschriften des Kantons Graubünden ist der Betrieb mobiler Heizungen im Freien für gewerbliche Zwecke nur zulässig, wenn der verursachte CO2-Ausstoss kompensiert wird. Unter mobile Heizungen im Freien fallen insbesondere Heizpilze sowie Wärme- und Infrarotstrahler. Um die Zulässigkeit des Betriebs zu bescheinigen, müssen mobile Heizungen im Freien mit einer bzw. mehreren Vignetten versehen sein.

Die Vignetten sind bei der Gemeindeverwaltung zu beziehen. Die Gemeinde wird den Erlös der verkauften Vignetten einer Organisation zukommen lassen, welche auf die Kompensation von CO2 spezialisiert ist.

Der Preis für eine Vignette beträgt CHF 60.00. Bei Geräten bis und mit einer maximalen Heizleistung von 14 Kilowatt (kW) ist je Gerät eine Vignette anzubringen. Übersteigt die maximale Heizleistung eines Gerätes 14 kW, sind weitere Vignetten abhängig von der maximalen Heizleistung notwendig. Im Anhang 1 des Merkblattes „Mobile Heizungen im Freien“ des Amtes für Energie und Verkehr Graubünden (www.aev.gr.ch) ist die Anzahl Vignetten für grössere Heizleistungen definiert.

Gemeindeverwaltung Churwalden