Neues Tourismusgesetz gültig ab 01.01.2024

Die Gemeindeversammlung vom 07.12.2023 hat der Totalrevision des kommunalen Tourismusgesetzes zugestimmt. Das neue Tourismusgesetz tritt per 01. Januar 2024 in Kraft. Die der Gemeinde bekannten abgabepflichtigen Beherberger und Betriebe wurden darüber auch mit separatem Schreiben informiert. Das Vollständige Tourismusgesetz inklusive den Ausführungsbestimmungen mit den per 01.01.2024 gültigen Tarifen ist auf der Webseite der Gemeinde unter https://churwalden.ch/gesetze/ veröffentlicht.

Gemeindevorstand Churwalden