Protokoll der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2024

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2024 liegt gestützt auf Art. 29 Abs. 2 der Gemeindeverfassung vom 13. Dezember 2024 bis 13. Januar 2025 in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. Zudem ist es auf der Website aufgeschaltet. Während dieser Frist kann im Sinne von Art. 29 Abs. 2 der Gemeindeverfassung Einsprache erhoben werden.

Gemeindevorstand Churwalden