Protokoll der Gemeindeversammlung vom 8. April 2024

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 8. April 2024 liegt gestützt auf Art. 29 Abs. 2 der Gemeindeverfassung vom 12. April bis 13. Mai 2024 in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. Zudem ist es hier aufgeschaltet. Während dieser Frist kann im Sinne von Art. 29 Abs. 2 der Gemeindeverfassung Einsprache erhoben werden.

Gemeindevorstand Churwalden