Publikation für das fakultative Referendum

Die Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2025 hat dem Erlass eines kommunalen Polizeigesetzes zugestimmt.
Es handelt sich dabei um einen Beschluss im Sinne von Art. 34 der Gemeindeverfassung. Gemäss Art. 25 der Gemeindeverfassung sind Beschlüsse der Gemeindeversammlung nach Art. 34 der Urnengemeinde zu unterbreiten, wenn 150 Stimmberechtigte dagegen innert 30 Tagen nach Bekanntgabe der Beschlüsse im amtlichen Publikationsorgan das Referendum ergreifen.

Gemeindevorstand Churwalden