Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Mit der letzten Teilrevision des ZGB (2008) wurde das Vormundschaftsrecht durch ein modernes Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ersetzt. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) lösen per 1. Januar 2013 in der ganzen Schweiz die bisherigen Vormundschaftsbehörden ab.

KESB Nordbünden, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Gäuggelistrasse 1
7002 Chur

Tel. +41 81 257 49 70

nordbuenden@kesb.gr.ch