Studenten und Lehrlinge – Befreiung Feuerwehrpflichtersatzabgabe 2025

Personen im Alter zwischen 21 und 48 Jahren mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Gemeinde Churwalden sind feuerwehrpflichtig.

Gemäss Art. 6 des Feuerwehrgesetzes der Gemeinde Churwalden sind Schüler, Studenten und Lehrlinge vom aktiven Feuerwehrdienst und von der Pflichtersatzabgabe befreit. Massgebend ist der Stichtag 31. Dezember 2025.

Um die Befreiung vornehmen zu können, bitten wir um eine Kopie des gültigen Lehrvertrages bzw. eine aktuelle Immatrikulationsbestätigung der Schule.

Senden Sie die Unterlagen bis spätestens 15. Dezember 2025 an steueramt@churwalden.ch.

Steueramt Churwalden