Teilrevision Genereller Erschliessungsplan – Beschwerdeauflage

In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) findet die Beschwerdeauflage für die von der Gemeindeversammlung Churwalden am 19. März 2026 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung statt.

Gegenstand: Teilrevision Genereller Erschliessungsplan

Auflageakten:
– Genereller Erschliessungsplan 1:2500 Fuss- und Wanderweg Pradaschier
– Genereller Erschliessungsplan 1:2500 Fussweg Oberschluocht

Grundlagen:
– Planungs- und Mitwirkungsbericht

Auflagefrist: 22. Mai bis 22. Juni 2026

Auflageort / -zeit: Bauamt während den Öffnungszeiten. Sämtliche Auflageakten können zudem hier auf der Homepage der Gemeinde Churwalden eingesehen werden.

Planungsbeschwerden:
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können gegen die Ortsplanung innert der Auflagefrist (30 Tage) bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde erheben.

Umweltorganisationen:
Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden ihre Beteiligung am Verfahren innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.

Gemeinde Churwalden