Unsachgemässe Entsorgung von Grüngut

In letzter Zeit wurde festgestellt, dass in unserer Gemeinde wiederholt Grüngut (z. B. Rasenschnitt, Laub, Äste oder Gartenabfälle) widerrechtlich in der freien Natur (z.B. im oder am Waldrand) deponiert wird.

Wir weisen darauf hin, dass solche Ablagerungen unzulässig sind. Gemäss Umweltschutzgesetzgebung sind Abfälle umweltverträglich zu entsorgen und dürfen nur in bewilligten Anlagen abgelagert werden. Zudem stellt das Deponieren von Abfällen im Wald eine Beeinträchtigung des Waldes im Sinne der Waldgesetzgebung dar. Auch Grüngut gilt rechtlich als Abfall. Gemäss Art. 44 des Erschliessungs- und Gebührengesetz der Gemeinde Churwalden (EGG) sind Verursacher von Siedlungsabfällen, Kleinmengen von Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen im Sinne der Umweltschutzgesetzgebung verpflichtet, diese Abfälle zu sammeln und sie den Abfallsammelstellen der Gemeinde zuzuführen resp. getrennt zu entsorgen. Zuwiderhandlungen gegen dieses Gesetz werden gestützt auf Art. 64 Abs. 1 des EGG durch den Gemeindevorstand mit einer Busse bestraft.

Die Gemeinde fordert die Bevölkerung auf, Grüngut ausschliesslich bei nachfolgenden Entsorgungsstellen zu beseitigen.

  • Churwalden: Parzutt (Polenwäg)
  • Parpan: beim Stall neben alte Sagi (bei Hauptstrasse 4)
  • Malix: Werkhof Malix (bei Brambrüeschstrasse 11)

Details/Öffnungszeiten können dem Abfallmerkblatt entnommen werden (www.churwalden.ch – Formulare/Merkblätter)

Die Gemeinde dankt der Bevölkerung für ihr umweltbewusstes Handeln.

Fragen oder Hinweise nehmen wir gerne unter 081 382 00 26 oder via bauamt@churwalden.ch entgegen.

Gemeindebetriebe Churwalden